Leistungen

Das leisten wir für Sie!

Das leisten wir für Sie!

Die Welt ist näher zusammengerückt. Weit entfernte Reiseziele sind selbstverständlich. Der Reisekomfort wurde ständig verbessert.
Nicht mithalten kann hingegen die medizinische Versorgung. Seit 1987 helfen wir deshalb unseren Mitgliedern unbürokratisch und schnell – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr.

Bei Eintritt eines medizinischen Notfalls, d.h., einer erlittenen körperlichen Verletzungoder einer plötzlich und unvorhergesehenen Erkrankung der versicherten Person während einer Reise, die nicht auf einer Vorerkrankung beruht und die eine sofortige stationäre oder ambulante Behandlung durch einen anerkannten Arzt erforderlich macht und die nicht bis zu ihrer Rückreise in ihr Heimatland/-ort aufgeschoben werden kann, werden nachfolgende Leistungen erbracht:

Vermittlungsdienste / Organisation

Information über Möglichkeiten der ambulanten Behandlung oder Benennung eines deutsch- oder englisch-sprechenden Arztes.
Vermittlung von Ärzten, Fachärzten, Labors, Krankenhäusern.
Organisation des Versandes von Medikamenten, Blutplasma, medizinisch-technischen Geräten und soweit erforderlich, Vermittlung von an diesen Geräten geschultem Personal.

Heilbehandlungskosten

Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50,- €, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Als Heilbehandlung gelten:

  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel.
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen.
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles notwendig werden und der
  • Behandlung der Unfallfolgen dienen.
  • Röntgendiagnostik.
  • stationäre Behandlung, sofern diese in einer Anstalt erfolgt, die im Aufenthaltsland/-ort allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, die unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt, nach im Aufenthaltsland/-ort wirtschaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeitet und Krankengeschichten führt.
  • Operationen.
  • schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie, bei Beschädigung von Zahnersatz, Maßnahmen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit und zum Schutz und zur Erhaltung der verbleibenden Zahnsubstanz.

Krankenhausaufenthalt

  • Kontaktherstellung zwischen dem behandelnden und dem Hausarzt sowie Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten.
  • Information der Angehörigen.
  • Vermittlung eines spezialisierten Arztes mit einer eventuellen Konsultation am Krankenbett, sofern medizinisch notwendig.
  • Kostenübernahmegarantie gegenüber dem Krankenhaus begrenzt auf bis zu 10.000 € für die allgemeine Pflegeklasse (Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen, kein Privatarzt).
  • Organisation der Reise einer der versicherten Person nahestehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes und zurück.
  • Übernahme der Fahrt- bzw. Flugkosten (Economy Class) für eine einmalige Reise dieser Person zum Krankenhaus und zurück bis zu 2.500 €.

Krankentransporte

  • Organisation von Krankentransporten der versicherten Person mit medizinisch geeigneten Transportmitteln (Ambulanz- oder Luftfahrzeugen).
  • Organisation der Begleitung einer der versicherten Person nahestehenden Person.
  • Kostenübernahme bis zu € 100.000 weltweit bzw. bis zu € 10.000 innerhalb Deutschlands bzw. Österreichs für medizinisch sinnvolle Transporte der versicherten Person mit einem medizinisch geeigneten Transportmittel (Ambulanz- oder Luftfahrzeug). Die Entscheidung, ob die versicherte Person zu Lande oder in einem Luftfahrzeug transportiert wird, übernimmt der vom Assisteur beauftragte Arzt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt.
  • Versichert sind:
    1. Transporte in das nächste für die Behandlung geeignete Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.
    2. Rücktransporte zum Wohnsitz der versicherten Person oder in das dem Wohnsitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus, sobald der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist, sowie eventuell hierfür erforderliche Verlegungstransporte von Krankenhaus zu Krankenhaus.

Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze

  • Organisation von Suchaktionen nach und Rettung/Bergung von Verletzten, soweit diese nicht von örtlichen Behörden oder anderen Hilfsorganisationen übernommen werden.
  • Kostenübernahme bis zu 5.000,– € für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden.

Tod

Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit des Vertrages auf einer Reise, werden alternativ folgende Leistungen (jeweils mit einfacher Sarg- oder Urnenausführung) bis zu 10.000 € außerhalb Europas bzw. 5.000 € innerhalb Europas erbracht:

  • Überführung: Organisation und Kostenübernahme der Überführung des Toten zum Heimatort.
  • Bestattung: Organisation und Kostenübernahme der Bestattung im Ausland.

Ablauf Schadensfall

Im Schadensfall rufen Sie uns unter der Notfallnummer +49 7034 253636 an.

Wir kümmern uns dann darum, dass einer unserer Vertrauensärzte den Kontakt zum behandelnden Arzt vor Ort herstellt.

Beide entscheiden dann über Transportfähigkeit und Transportmöglichkeiten (medizinische Ausrüstung etc.).

Sie als Mitglied werden so im Schadensfall bestens versorgt und wenn möglich nach Hause oder in ein entsprechendes Krankenhaus transportiert.

Notrufnummer

+49 7034 25 3636

Fliegender Notarzt

Leistungsüberblick

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Ablauf Schadensfall

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Antragsformular

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, dann klicken Sie hier: